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Lärmschwerhörigkeit rangiert unter den Berufskrankheiten weiterhin an erster Stelle. Über fünf Millionen Bundesbürger sind während ihrer Arbeitszeit hohen Lautstärken ausgesetzt. Jährlich werden von den Berufsgenossenschaften über 6.000 neue Fälle von lärmbedingter Schwerhörigkeit anerkannt.

Müssen Arbeitgeber vor Lärm schützen?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass allein der Arbeitgeber für den Schutz der Mitarbeiter-Ohren verantwortlich sei. Dies ist jedoch nur bedingt richtig: Der Arbeitgeber ist in erster Linie für die Reduzierung von Lärmquellen am Arbeitsplatz, z.B. durch den Einbau von Schallschutzfenstern, zuständig. Ab einem Dauerschallpegel von 85 dB – das entspricht ungefähr der Lautstärke eines vorbeifahrenden Lastwagens in fünf Metern Entfernung – ist er außerdem verpflichtet, einen entsprechenden Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Für den tatsächlichen Gebrauch des Gehörschutzes ist jeder Arbeitnehmer jedoch selbst verantwortlich. Untersuchungen zeigen, dass zwei von drei Arbeitnehmern keinen Gehörschutz tragen. Die Gründe: Bequemlichkeit oder einfach Unkenntnis über die Folgen.

Lärmschutz für das Büro

  • Spezielle Wandverkleidungen (Putz, Tapete), Vorhänge, Bilder an den Wänden, Teppiche und Pflanzen “schlucken” Lärm.
  • Beim Kauf von Büromaschinen auf Lärmpegel achten
  • Schalldämpfung nah an der Schallquelle ist am wirkungsvollsten. Kopierer oder Drucker deshalb hinter Stellwänden “verstecken”.
  • Filzunterlagen unter Geräten auf Tischen verhindern die Resonanzverstärkung. Die Rechner gehören unter den Schreibtisch

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Permanenter Lärm schafft Hörverlust
Permanenter Lärm wirft nicht nur Sie aus der Bahn, sondern auch Ihr Gehör. Die Folge: Höverlust.

Lärm ist auch zu Hause ein Problem

Experten warnen vor einer ständigen Geräuschkulisse in der Wohnung. Doch gegen den Lärm in den eigenen vier Wänden kann man mit einfachen Mitteln etwas tun. Im Herbst und Winter verbringen Menschen etwa 90 Prozent ihrer Zeit in geschlossenen Räumen. Dort sind sie einer ständigen Geräuschkulisse ausgesetzt: laufende Radio- und Fernsehgeräte, herum tollende Kinder, Bau- und Renovierungsarbeiten.

Schon das Brummen des Kühlschrankes und normale Hintergrundgeräusche summieren sich auf eine konstante Lärmbelastung von etwa 35 bis 40 Dezibel, weiß die Europäische Teppich-Gemeinschaft in Bonn. Folgen können Lern- oder Konzentrationsschwierigkeiten sein. Schlafstörungen beginnen ab einem Pegel von 35 Dezibel. Davon wachen die meisten zwar nicht auf, doch ihr Schlaf ist gestört und bringt nicht die richtige Erholung. Für mehr Ruhe empfiehlt Professor Dr. Klaus Fiedler, Vorsitzender des Ausschusses Wohnmedizin und Bauhygiene der Gesellschaft für Hygiene und Umweltmedizin, einen Lärm-Check. Bei Menschen, die über einen längeren Zeitraum Lärm ausgesetzt sind, ist das Risiko einer Schwerhörigkeit stark erhöht. In solchen Fällen können oftmals nur Hörgeräte helfen, den Hörverlust auszugleichen.

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Lärm verursacht Schwerhörigkeit
Auch laute Musik kann Ihr Gehör belasten. Deswegen: Gar nicht erst so weit kommen lassen!

Maßnahmen gegen Lärm in den eigenen vier Wänden

  • Kinder sollten zu Hause statt fester Schuhe Pantoffeln oder dicke Strümpfe tragen.
  • Lärm dämmende Beläge wie Teppichböden schlucken Geräusche. Der Trittschall verringert sich. Je dicker und weicher der Teppich, desto stärker ist der Ruheeffekt.
  • Beim Kauf von Elektro- oder Haushaltsgeräten auf die Geräuschentwicklung achten.
  • Vorhandene Geräte auf eine weiche Unterlage stellen.
  • Lautsprecher der Stereoanlage nicht an der Wand aufhängen, damit die Musik nicht unnötig weitergetragen wird.
  • Fenster geschlossen halten und kräftig lüften, um den Lärm von draußen nicht herein zu lassen.
  • Das Schlafzimmer überprüfen: Stehen die Betten im ruhigsten Teil der Wohnung? Oder kann durch Verlegung in einen anderen Raum mehr Nachtruhe erzielt werden?