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Hörgeräte helfen dabei Töne, die verloren gegangen sind, wieder zu hörbar zu machen. Insbesondere bei einer Erstversorgung durch Hörgeräte ist der Gang zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt unumgänglich. Doch wie sieht es danach aus? Und welche Aufgabe übernimmt der Hörgeräteakustiker bei dem Erwerb eines Hörgerätes? Wir informieren Sie darüber, worauf Sie bei Ihrem ersten Hörgerät und auch bei folgenden Versorgungen achten müssen.

Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt und die Erstverordnung

Sobald festgestellt wird, dass die Hörleistung nachlässt, sollte ein HNO Arzt aufgesucht werden. Allein um ein medizinisches Fachurteil einzuholen und dadurch Folgeschäden zu vermeiden. Wenn der Hals-Nasen-Ohren-Arzt einen Hörverlust diagnostiziert, stellt dieser eine Verordnung aus, die zu einer Zuzahlung durch die Krankenkassen berechtigt. Zu diesem Zweck erstellt der HNO Arzt von der Hörleistung des Patienten ein Ton- und Sprachaudiogramm und eine Impendanzmessung – er macht einen Hörtest. Kommt dabei die Diagnose Hörverlust heraus, wird die Verordnung ausgestellt und eine Überweisung an einen Hörgeräteakustiker ist die Folge. Das ist in etwa vergleichbar mit dem Prinzip eines Augenarztes, der an einen Optiker weiterüberweist. Bei dem Hörgeräteakustiker erfolgen dann die Auswahl des Hörgerätes sowie die Anpassung.

Mehr zur nötigen Verordnung finden Sie hier


Hörgeräte-Verordnung
Eine Verordnung kann ausschließlich von einem HNO-Arzt ausgestellt werden.

Folgeversorgung: Besuch beim Akustiker genügt in der Regel

Gab es bereits eine Versorgung durch ein Hörgerät und wurde auch die entsprechende Verordnung vom HNO Arzt ausgestellt, besteht nach sechs Jahren erneut die Berechtigung zu einer Zuzahlung durch die Krankenkasse. Bei dieser Folgeversorgung ist für gewöhnlich ein Besuch beim Hörgeräteakustiker ausreichend. Die Krankenkasse weiß bereits durch die erste Versorgung, dass ein Hörverlust besteht und deshalb eine Hörgeräteförderung berechtigt ist. Dennoch sollte, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, bei einer bestehenden Schwerhörigkeit auch der Hals-Nasen-Ohren-Arzt aufgesucht werden. Insbesondere wenn sich die Ursachen der Hörminderung geändert haben, kann dieser die neuen Gründe für den Hörverlust feststellen.

Bei diesen Ausnahmen muss ein HNO Arzt aufgesucht werden

Auch wenn generell der Gang zum Akustiker bei einer Folgeversorgung genügt, gibt es Ausnahmefälle in denen ein vorheriger Gang zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt unumgänglich ist. Dies ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen der Fall, deren Hörvermögen immer wieder Entwicklungsprozessen ausgesetzt sind. Ein weiterer Grund ist gegeben, sobald ein Tinnitus neu entsteht. Auch hier ist eine genaue ärztliche Untersuchung, um eine neue ärztliche Verordnung zu erhalten Pflicht und auch zu empfehlen. Außerdem müssen Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit ebenfalls zunächst einen HNO Arzt aufsuchen, selbst wenn es sich um die Folgeversorgung für ein Hörgerät handelt. Vollkommen ausgenommen von dieser Regelung sind all jene, die ihr Hörgerät vollständig selbstfinanzieren und auf eine Förderung durch die Krankenkasse verzichten. Aber selbst in diesen Fällen ist der Gang zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt bei einer Hörminderung äußerst ratsam.