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Hörgeschädigten Menschen steht ein
großes Sortiment an Hilfsmitteln zur Verfügung, die in Situationen des
täglichen Lebens - privat wie beruflich - sinnvolle und nützliche Dienste leisten.
Lichtsignalanlagen
Vibrationsmeldegeräte
Licht- und Vibrationswecker
drahtlose Kopfhörer für TV, HiFi, PC
spezielle Telefongeräte
und anderes mehr
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Werden
die Hilfsmittel beruflich benötigt, geben die örtlichen
Fürsorgestellen, die Hauptfürsorgestelle und Arbeitsämter Auskunft.
Erhältlich sind diese Hilfsmittel bei vielen Hörgeräte-Akustikern. Dort
berät man Sie qualifiziert - auch im Hinblick auf eine Kostenübernahme. Ein
großer Teil des Zubehörangebotes wird von den gesetzlichen Krankenkassen
als Hilfsmittel anerkannt. Zur Kosten- übernahme wird ein ärztliches
Attest und ein Kostenvoranschlag benötigt.
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