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Lärm am Arbeitsplatz



Foto: AOK

Lärmschwerhörigkeit rangiert unter den Berufskrankheiten weiterhin an erster Stelle. Über fünf Millionen Bundesbürger sind während ihrer Arbeitszeit hohen Lautstärken ausgesetzt. Jährlich werden von den Berufsgenossenschaften über 6.000 neue Fälle von lärmbedingter Schwerhörigkeit anerkannt.

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass allein der Arbeitgeber für den Schutz der Mitarbeiter-Ohren verantwortlich sei. Dies ist jedoch nur bedingt richtig: Der Arbeitgeber ist in erster Linie für die Reduzierung von Lärmquellen am Arbeitsplatz, z.B. durch den Einbau von Schallschutzfenstern, zuständig. Ab einem Dauerschallpegel von 85 dB - das entspricht ungefähr der Lautstärke eines vorbeifahrenden Lastwagens in fünf Metern Entfernung - ist er außerdem verpflichtet, einen entsprechenden Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Für den tatsächlichen Gebrauch des Gehörschutzes ist jeder Arbeitnehmer jedoch selbst verantwortlich. Untersuchungen zeigen, dass zwei von drei Arbeitnehmern keinen Gehörschutz tragen. Die Gründe: Bequemlichkeit oder einfach Unkenntnis über die Folgen.
(fbh)

Lärmschutz im Büro

  • Spezielle Wandverkleidungen (Putz, Tapete), Vorhänge, Bilder an den Wänden, Teppiche und Pflanzen "schlucken" Lärm.

  • Beim Kauf von Büromaschinen auf Lärmpegel achten

  • Schalldämpfung nah an der Schallquelle ist am wirkungsvollsten. Kopierer oder Drucker deshalb hinter Stellwänden "verstecken".

  • Filzunterlagen unter Geräten auf Tischen verhindern die Resonanzverstärkung. Die Rechner gehören unter den Schreibtisch