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Lärmschwerhörigkeit rangiert unter den
Berufskrankheiten weiterhin an erster Stelle. Über fünf Millionen
Bundesbürger sind während ihrer Arbeitszeit hohen Lautstärken
ausgesetzt. Jährlich werden von den Berufsgenossenschaften über 6.000
neue Fälle von lärmbedingter Schwerhörigkeit anerkannt.
Viele Arbeitnehmer gehen davon
aus, dass allein der Arbeitgeber für den Schutz der Mitarbeiter-Ohren
verantwortlich sei. Dies ist jedoch nur bedingt richtig: Der Arbeitgeber
ist in erster Linie für die Reduzierung von Lärmquellen am Arbeitsplatz,
z.B. durch den Einbau von Schallschutzfenstern, zuständig. Ab einem
Dauerschallpegel von 85 dB - das entspricht ungefähr der Lautstärke
eines vorbeifahrenden Lastwagens in fünf Metern Entfernung - ist er
außerdem verpflichtet, einen entsprechenden Gehörschutz zur Verfügung
zu stellen. Für den tatsächlichen Gebrauch des
Gehörschutzes ist jeder Arbeitnehmer jedoch selbst verantwortlich.
Untersuchungen zeigen, dass zwei von drei Arbeitnehmern keinen
Gehörschutz tragen. Die Gründe: Bequemlichkeit oder einfach Unkenntnis
über die Folgen.
(fbh)
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Lärmschutz
im Büro
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Spezielle
Wandverkleidungen (Putz, Tapete), Vorhänge, Bilder an den Wänden,
Teppiche und Pflanzen "schlucken" Lärm.
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Beim Kauf von Büromaschinen
auf Lärmpegel achten
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Schalldämpfung nah
an der Schallquelle ist am wirkungsvollsten. Kopierer oder Drucker
deshalb hinter Stellwänden "verstecken".
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Filzunterlagen unter
Geräten auf Tischen verhindern die Resonanzverstärkung. Die Rechner
gehören unter den Schreibtisch
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