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Wenn ein Hörgerät benötigt wird, möchten Patienten nicht unbedingt eine hohe Zuzahlung leisten. Hörakustiker sind per Gesetz dazu verpflichtet, Patienten kostenfreie Hörhilfen anzubieten. Renommierte Hersteller haben sich auf die Bedürfnisse der Patienten eingestellt und bieten auch in den unteren Preisregionen moderne Hörgeräte an. Diese Hörgeräte ohne Zuzahlung entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind keinesfalls minderwertig. Im Gegenteil: Hörgeräte ohne Zuzahlung erfüllen ihren Zweck und werden zudem komplett von der Krankenkasse gezahlt.

Keine Kosten! Zuzahlungsfreie Hörgeräte

Wird ein Hörgerät benötigt, so führt der HNO-Arzt eine Untersuchung und einen Hörtest durch. Nur wenn der Arzt eine Verordnung ausstellt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Hörhilfe. Allerdings bezahlen Krankenkassen nur den gesetzlich festgeschriebenen Regelbetrag. Dieser Festbetrag deckt die Kosten für die Hörhilfe und zugleich die anfallenden Kosten für die Einstellung und Anpassung durch den Hörgeräteakustiker. Auch eventuelle Reparaturen sind in diesem Betrag enthalten. Völlig kostenfrei sind die Hörgeräte ohne Zuzahlung allerdings nicht. Es fällt immer eine Rezeptgebühr an, die gezahlt werden muss, wenn die ärztliche Verordnung eingelöst wird. Dabei sind pro Hörgerät 10 Euro zu begleichen. Mehr als maximal 20 Euro fallen nicht an, wenn Hörgeräte benötigt werden. Auch wenn während der Gebrauchszeit unverschuldete Reparaturen anfallen, müssen Patienten keine weiteren Kosten tragen.

Die Hörgeräte Zuzahlung der Krankenkassen liegt genau bei 784,94 Euro für das erste Hörgerät. Sind in dieser Preiskategorie keine adäquaten Hörhilfen erhältlich, so sind die Krankenkassen verpflichtet, auch höhere Beträge zu erstatten. Leistungen der Krankenkasse sind keine Zuschüsse, sondern Sachleistungen, die geleistet werden müssen, wenn der Patient eine Hörhilfe benötigt. Werden allerdings zwei Hörhilfen benötigt, so beläuft sich der Festbetrag für beide Geräte auf 924,94 Euro. Hörgerätetechniker haben sich gegenüber den Krankenkassen verpflichtet, in diesem finanziellen Rahmen, geeignete Hörgeräte zur Verfügung zu stellen. Nur, wenn der Patient sich für eine teurere Alternative entscheidet, ist die Differenz zu dem Festbetrag aus privaten Mitteln zu begleichen. Hörgeräte ohne Zuzahlung müssen per Gesetz dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dabei ermöglicht ein zuzahlungsfreies Hörgerät die Grundversorgung und das Sprachverstehen in einer ruhigen Hörsituation. Durch ein kostenfreies Probetragen kann der Patient das geeignete Hörgeräte ohne Zuzahlung für sich finden.

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Hersteller bieten Hörgeräte ohne Zuzahlung an

Viele Hersteller bieten verschiedene Varianten der Hörhilfen an, die sich im finanziellen Rahmen des Festbetrages bewegen. Die Hörgeräte verfügen über eine volldigitalisierte Technik. Der Hersteller “Widex” bietet einige Modelle aus der Bravo-Serie an, die ohne Zuzahlung erhältlich sind. “Unitron” zeigt ebenfalls unterschiedliche Modelle aus der Shine-Reihe. “Phonak” bietet sogar mehrere Modelle an, die ohne oder nur mit einer geringen Zuzahlung erhältlich sind. Die Modelle Milo, Milo Plus und Audeo SBasic erfüllen die Anforderungen an ein gutes Hörgerät, das kostenfrei angeboten wird. Der Anbieter “Interton” zeigt mit den Modellreihen Stage und Start gleich mehrere zuzahlungsfreie Hörhilfen. Bei “Audio Service” finden Patienten zuzahlungsfreie Hörhilfen in der Modellreihe “Nova”. Auch die Hersteller “Signia” und “Starkey” führen in ihrem Sortiment Hörhilfen ohne Zuzahlung.

Mindestanforderung: Digitaler Standard

Gemäß der “Beratungsrichtlinie zur Kostenübernahme bei Hörgeräten”, die vom Deutschen Schwerhörigen Bund (DSB) herausgegeben wurde, werden an Hörhilfen Mindestanforderungen gestellt. Hörakustiker haben sich verpflichtet, Hörgeräte anzubieten, die diesen Anforderungen entsprechen. In den neuen Verträgen mit den Hörgeräteakustikern werden die nachstehenden Anforderungen anerkannt. Als Mindestanforderung müssen Hörgeräte eine volldigitale Ausstattung aufweisen. Weiter sind drei Hörprogramme bereitzustellen, aus denen der Patient wählen kann. Zudem muss das Hörgerät über vier Frequenzkanäle verfügen und mit einer Rückkopplungsunterdrückung ausgestattet sein. Auch müssen die Hörgeräte eine Verstärkerleistung von bis zu 75 Dezibel bieten. Digitale Hörgeräte bieten den Vorteil, dass die Einstellung automatisch angepasst werden kann, sodass der Hörgeräteakustiker diese nicht mehr per Hand durchführen muss. Diese Anforderungen sind Pflicht, wenn die Krankenkasse die Sachleistung übernehmen soll. Aus diesem Grund bieten alle Hörgeräteakustiker auch Geräte im niedrigeren Preissegment an.

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Damit machen Sie “große Ohren”: Damit Hörgeräte genügend Leistung bringen und von der Krankenkasse mit Zuzahlungen gefördert werden, müssen Sie eine gewisse Leistungsfähigkeit besitzen.

Große Leistung bei zuzahlungsfreien Hörgeräten

Auch Hörgeräte ohne Zuzahlung bringen eine hohe Leistung. Deshalb sollten diese Geräte nicht von Beginn an verschmäht werden. Durch die neuen Anforderungen und Festbeträge sind die Leistungen gestiegen. Durch vier Frequenzkanäle lassen sich die Hörgeräte sehr gut an den individuellen Hörverlust anpassen. Durch die verschiedenen Frequenzbereiche ist eine persönliche Programmierung möglich. Das Hören wird leichter und angenehmer, da alle zuzahlungsfreien Hörgeräte über eine Rückkopplungsunterdrückungsfunktion verfügen. Durch diese Funktion werden die Hörgeräte offener angepasst und unliebsames Pfeifen wird verhindert. Durch eine Geräuschreduzierung sorgt das Hörgerät dafür, dass die Sprachverständlichkeit verbessert wird, denn die Hintergrundgeräusche werden gleichbleibend im Hintergrund gehalten. So ist die Sprachverständlichkeit für die Betroffenen in nahezu jeder Situation gegeben. Auch der individuell passende Klang ist durch die verschiedenen Programmeinstellungen möglich.

Ein Hörgerät, das sich im finanziellen Rahmen des Festbetrages bewegt, bietet also eine solide und zugleich individuelle Grundversorgung für Schwerhörige. Zusätzliche Features wie Nutzung mit einer Fernbedienung, Bluetooth, binauraler Ausgleich oder die gleichzeitige Bedienung beider Hörgeräte via Fernbedienung sind Luxus, der zwar das Hören angenehmer macht, aber nicht zwingend notwendig ist. Hörgeräte ohne Zuzahlung sind also eine durchaus akzeptable Lösung, die ohne eigene finanzielle Leistungen eine ausreichende Versorgung garantieren.