Archiv April/Mai 2006                                                                   

Hörtipps für die Fußball-WM

Spannende Spiele und heiße Debatten, Torjubel und Pfeifkonzerte, Kahns Urschrei und Klinsmanns Stellungnahme - die bevorstehende Fußball- Weltmeisterschaft wird ein Großereignis, bei dem gutes Hören eine herausragende Rolle spielt. Wer das Turnier zu Hause oder mit Freunden verfolgen und genießen will, sollte auf ein gutes Hörvermögen bedacht sein und wenn nötig sein Gehör fit machen. Sonst läuft er Gefahr, vieles zu verpassen. Das Forum Besser Hören rät deshalb zu einigen einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen:

· Machen Sie den Selbsttest: Stellen Sie Ihr TV-Gerät auf Zimmerlautstärke und überprüfen Sie, ob Sie alles einwandfrei hören und verstehen können.

· Ziehen Sie dabei am besten eine gut hörende Vertrauensperson heran, um einen Vergleich zu haben.

· Gleichen Sie etwaige Hörprobleme keinesfalls dadurch aus, dass Sie das TV-Gerät einfach lauter stellen. Sie könnten Ihre Mitmenschen stören.

· Versuchen Sie stattdessen, die Toneinstellungen an Ihrem TV-Gerät auf Ihr eigenes Empfinden auszurichten. Bei modernen Geräten lassen sich über die Fernbedienung unterschiedliche Klangeinstellungen programmieren.

· Verbessern Sie die Akustik in Ihrem Wohnzimmer: Teppiche, Vorhänge, Gardinen oder auch Pflanzen wirken dämpfend und reduzieren Störschall.

· Vermeiden Sie zusätzliche Lärmquellen, etwa durch Straßenverkehr oder Haushaltsgeräte.

· Überprüfen Sie kritisch, ob Sie alles gut hören und verstehen können, wenn mehrere Menschen gleichzeitig reden, etwa bei angeregten Gesprächsrunden oder Feiern.

· Sollten Sie ein WM-Spiel im Stadion besuchen, achten Sie auf angemessenen Gehörschutz wie z.B. Ohrstöpsel. Ab 85 Dezibel kann eine Dauerlärmkulisse Hörschäden verursachen.

· Sollten Sie Hörprobleme feststellen, können Sie jederzeit einen professionellen Hörtest bei einem Hörgeräteakustiker oder HNO-Arzt machen und sich über geeignete Maßnahmen beraten lassen. In vielen Fällen schaffen digitale Hörsysteme Abhilfe. FBH
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Gerichtsurteile zum Hören

Krankenkasse muss Hörgerät ohne ärztliche Verordnung nicht zahlen

Koblenz (dpa) - Eine Krankenkasse muss ein Hörgerät nur bezahlen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Das entschied das Sozialgericht Koblenz in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei einem Hörgerät nicht um ein bloßes Hilfsmittel, für das keine ärztliche Verordnung nötig ist. Vielmehr müsse das konkrete Hörsystem und damit das im Einzelfall erforderliche Hörgerät fachärztlich festgelegt werden (Az.: S 6 175/03).
Das Gericht wies damit die Klage eines Versicherten gegen seine gesetzliche Krankenkasse ab. Die Krankenkasse hatte eine Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung, der Kläger habe keine ordnungsgemäße ärztliche Verordnung vorgelegt. Der Kläger wiederum verwies auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach reine Hilfsmittel keine ärztliche Verordnung benötigen. Nach dem Koblenzer Urteil gehört das Hörgerät aber nicht zu den Hilfsmitteln, für die der so genannte Arztvorbehalt nicht gilt.

Hörgerät nach Arbeitsunfall

Urteil des Sozialgerichts Dresden: Nach einem Arbeitsunfall muss die Berufsgenossenschaft ein medizinisch notwendiges Hörgerät auch dann bezahlen, wenn es 1000 € mehr kostet als das beste Kassengerät. Das gilt selbst dann, wenn mit dem teueren Gerät nur um etwa 20 Prozent besser gehört werden kann als mit dem Kassengerät.

Ohrensausen aus der Röhre?

Die Untersuchung eines Patienten in einem Magnetresonanztomographen (MRT) ohne Gehörschutz ist kein Behandlungsfehler. Da von der Behandlung objektiv keine Gefahr einer Gehörschädigung ausging, bestand auch keine Aufklärungspflicht über eine solche Gefahr. Dies hat das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil entschieden.

Ein Münchner mit Nackenproblemen hatte sich einer MRT-Untersuchung in einer radiologischen Praxis in München unterzogen. In der Röhre war er knapp 15 Minuten dem dort herrschenden Schallpegel ausgesetzt. Ein Gehörschutz war ihm zwar bei Unterzeichnung der Einwilligungserklärung unter Hinweis auf technisch bedingte laute Klopfgeräusche des Gerätes angeboten worden. Hiervon hatte der Kläger jedoch keinen Gebrauch gemacht. Nach der Untersuchung stellte er ein Brausen und Pfeifen in seinem Kopf fest: Diagnose Tinitus. Die Beschwerden dauern bis heute an.

In seiner Klage wirft der Patient dem behandelnden Arzt vor, ihn nicht auf das Risiko von Gehörschäden hingewiesen zu haben. Die Untersuchung hätte wegen dieses Risikos gar nicht ohne Gehörschutz durchgeführt werden dürfen. Der Beklagte bestreitet, dass der Tinitus überhaupt auf die Behandlung zurückzuführen ist.
Zu diesem Ergebnis kam auch die für Arzthaftungssachen zuständige 9. Zivilkammer des LG München I nach einer umfangreichen Beweisaufnahme. Dabei wurde festgestellt, dass der Schalldruck bei der konkreten Behandlung nur 85 +/- 5 dB (A) betrug. Bei dieser Lautstärke kann eine Behandlung von unter 15 Minuten nach den Darlegungen der vom Gericht bestellten Sachverständigen eine Gehörschädigung noch nicht bewirken.

Dieser Einschätzung folgte die Kammer und entschied:
"Wenn jedoch aufgrund der konkreten Untersuchungssituation die Gefahr einer Gehörschädigung nicht besteht, kann es auch keinen Behandlungsfehler darstellen, wenn objektiv nicht erforderliche Schutzmaßnahmen unterlassen werden.  Daraus folgt zugleich, dass über ein Risiko, welches nach Aussage der Sachverständigen nicht bestanden hat, auch nicht aufzuklären war."

Quelle: www.anwalt-suchservice.de
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Schwerhörigkeit schafft Distanz

(FBH) „Schwerhörigkeit schafft Distanz – Ein Hörgerät überwindet sie.“ Unter diesem Motto starten die Vereinigung der Hörgeräte Industrie (VHI) und das Forum Besser Hören eine breite Aufklärungskampagne mit Anzeigen, Plakaten und Rundfunkspots sowie vielfältigen Aktionen vor Ort. Den Anfang machen Stuttgart und Frankfurt am Main, andere Städte und Regionen sollen folgen.
„Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung für die Wichtigkeit guten Hörens zu sensibilisieren, auf Hörprobleme aufmerksam zu machen und Lösungswege für die Betroffenen aufzuzeigen“, sagt Raimund Ernst, geschäftsführender VHI-Vorstand.
Hörprobleme sind weit verbreitet und werden zunehmend zum gesellschaftlichen Problem. Denn Hörprobleme schaffen Distanz in allen erdenklichen Alltagssituationen, trennen Betroffene von den Mitmenschen: im Gespräch, in Gesellschaft, in der Familie, in der Freizeit, im Beruf. Und Hörprobleme kommen in der Regel schleichend. Die Betroffenen unternehmen in den meisten Fällen viel zu spät etwas dagegen.
Dabei können moderne Hörsysteme Abhilfe schaffen. Die Geräte sind heute so klein, dass man sie kaum noch sieht und sie verfügen über eine ausgefeilte Digitaltechnik, die immer mehr leistet. Dazu gehört, dass auch Menschen mit leichter bis mittlerer Hörschwäche optimal versorgt werden können. Sie können frühzeitig die beginnende Schwerhörigkeit ausgleichen und einen erheblichen Verlust an Lebensqualität vermeiden.
Wer die Probe aufs Exempel machen und sein Gehör schnell, kostenlos und unverbindlich überprüfen will, kann dies bei einem von etwa 3.500 Hörakustikern tun. Die Fachgeschäfte sind gleichmäßig über Deutschland verteilt, so dass alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einen Hörakustiker am Ort oder in der Umgebung haben.

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Apple verklagt

Der Amerikaner John Kiel Patterson verklagt Apple in den USA, weil er meint, dass iPods exzessive Lärmpegel produzieren und schwerhörig machen. In den USA produzieren iPods bis zu 115 dB. Patterson verlangt Entschädigungsleistung für den Schaden, der ihm dadurch droht, bessere Warnhinweise vor der Hörschädigung und bessere Programmiersysteme der iPods, um die Geräte sicherer zu machen. Patterson Anklagepunkte vor Gericht sind, dass das Design der iPod-Player grundsätzlich fehlerhaft ist und nicht mit ausreichenden Warnhinweisen bezüglich der möglichen Hörverlust-Gefahr versehen ist.

Andere Abspielgeräte ebenfalls gefährlich
Deanna Meinke, Audiologie-Professorin an der Universität von Nord Colorado warnt auf seattlepi.com , dass andere Musikabspielgeräte ebenso gefährlich sind. "Es gibt zahlreiche Produkte auf dem Markt, die für das Gehör potenziell schädigend sind. Das Risiko ist vorhanden, doch das Risiko liegt beim Benutzer bzw. wie laut er das Gerät einstellt,” so Meinke.
In den USA wird jeder iPod mit dem Warnhinweis “Die Benutzung der Kopf- bzw. Ohrhörer bei großer Lautstärke kann dauerhaften Hörverlust verursachen“ verschifft.

In Europa erreichen iPods maximale Schallpegel von 100dB. In Frankreich wurde Apple auferlegt, die iPods von den Verkaufsregalen zu entfernen, um die Software mit Lautstärkenbegrenzern auszustatten. Laut Kläger hat Apple dies in den USA bislang nicht vollzogen.
Es ist nicht bekannt, ob Patterson irgend einen Hörschaden vom Gebrauch seines iPods davongetragen hat.
Quellen: news.findlaw.com, 31. Januar 2006, seattlepi.com, 1. Februar 2006 und www.computerwoche.de, 3.Februar 2006, Fundstelle: hear-it.com

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Stiftung Warentest bewertet Ohrstöpsel

Die Stiftung Warentest hat sich in ihrer Ausgabe Nr. 3/2006 mit der Qualität industriell gefertigter Gehörschutzstöpsel beschäftigt. Dabei wurden 17 exemplarisch ausgewählte Ohrstöpsel von 10 Personen ohne Vorerkrankungen und Hörbeeinträchtigungen unter Fachaufsicht geprüft. 13 Produkte bekamen das Qualitätsurteil „gut“, 2 Produkte das Qualitätsurteil „befriedigend“ und 1 Produkt hat das Qualitätsurteil „ausreichend“ bekommen.

Ebenso hat die Stiftung Warentest, unabhängig von dieser Untersuchung, individuell gefertigte Otoplastiken von Hörgeräte-Fachbetrieben getestet. Dabei haben sich 4 Personen bei Hörgeräteakustikern je eine Dämmplastik fürs Schlafen und eine Otoplastik fürs Musizieren aus Silikon anfertigen lassen.

Das Urteil der Tester ist eindeutig: Individueller Hörschutz von den Hörgeräteakustiker- Fachbetrieben ist teurer, aber gut und zahlt sich nach Aussage der Stiftung Warentest aus. Die Tester empfanden den Tragekomfort der individuellen Otoplastiken besser als bei industriell gefertigten Stöpseln.

Die mehr als 3.200 Hörgeräteakustiker-Fachbetriebe sind ein Garant für ein hohe Versorgungs- und Dienstleistungsqualität. Die Hörgeräteakustiker in Deutschland sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems und sind sich ihrer bedeutenden Versorgungsaufgabe bewusst.
Quelle: biha
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Hörschäden aus dem Ohrhörer

Die Benutzung von Ohrhörern, die nicht zu der original MP3-Player-Ausstattung gehören, kann schwerhörig machen. Das norwegische Sicherheits- und Bereitschaftsdirektorat, DSB, fordert Lärmbegrenzungen für die kleinen Musikabspielgeräte.

DSB warnt vor Gefahren in Verbindung mit Nicht-originalen Ohrhörern und weist darauf hin, dass diesen Ohrhörern oftmals die Funktion fehlt, übermäßigen Lärm zu unterbinden. Das führt zu exzessivem Lärm-Output.

Ist ein MP3-Player statischer Elektrizität ausgesetzt, treten möglicherweise zusätzlich schädigende Lärmwellen auf. Wenn z.B. ein MP3-Ohrhörer-Kabel in die Nähe eines Fernsehgerätes gelangt, kann eine Schallwelle die Ohrhörer und das Gehör des Zuhörers
überwältigen.

DSB empfiehlt bei der Benutzung von Musikabspielgeräten nur die originalen und kompatiblen MP3- und andere zugehörige Marken-Ohrhörer.

Das Direktorat bringt das Thema vor die EU mit dem Anliegen, die erlaubten Lärmpegel von MP3-Playern regulieren und begrenzen zu lassen.

Quelle: www.dsb.no, 14. Februar 2006, Fundstelle hear-it.org
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