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Hörtipps
für die Fußball-WM
Spannende Spiele und heiße
Debatten, Torjubel und Pfeifkonzerte, Kahns Urschrei und Klinsmanns
Stellungnahme - die bevorstehende Fußball- Weltmeisterschaft wird ein Großereignis,
bei dem gutes Hören eine herausragende Rolle spielt. Wer
das Turnier zu Hause oder mit Freunden verfolgen und genießen will, sollte
auf ein gutes Hörvermögen bedacht sein und wenn nötig sein Gehör fit
machen. Sonst läuft er Gefahr, vieles zu verpassen. Das Forum Besser Hören
rät deshalb zu einigen einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen:
·
Machen Sie den Selbsttest: Stellen Sie Ihr TV-Gerät auf Zimmerlautstärke
und überprüfen Sie, ob Sie alles einwandfrei hören und verstehen können. ·
Ziehen Sie dabei am besten eine gut hörende Vertrauensperson heran, um
einen Vergleich zu haben. ·
Gleichen Sie etwaige Hörprobleme keinesfalls dadurch aus, dass Sie das
TV-Gerät einfach lauter stellen. Sie könnten Ihre Mitmenschen stören. ·
Versuchen Sie stattdessen, die Toneinstellungen an Ihrem TV-Gerät auf Ihr
eigenes Empfinden auszurichten. Bei modernen Geräten lassen sich über die
Fernbedienung unterschiedliche Klangeinstellungen programmieren.
·
Verbessern Sie die Akustik in Ihrem Wohnzimmer: Teppiche, Vorhänge,
Gardinen oder auch Pflanzen wirken dämpfend und reduzieren Störschall. ·
Vermeiden Sie zusätzliche Lärmquellen, etwa durch Straßenverkehr oder
Haushaltsgeräte. ·
Überprüfen Sie kritisch, ob Sie alles gut hören und verstehen können,
wenn mehrere Menschen gleichzeitig reden, etwa bei angeregten Gesprächsrunden
oder Feiern. ·
Sollten Sie ein WM-Spiel im Stadion besuchen, achten Sie auf angemessenen
Gehörschutz wie z.B. Ohrstöpsel. Ab 85 Dezibel kann eine Dauerlärmkulisse
Hörschäden verursachen. ·
Sollten Sie Hörprobleme feststellen, können Sie jederzeit einen
professionellen Hörtest bei einem Hörgeräteakustiker oder HNO-Arzt machen
und sich über geeignete Maßnahmen beraten lassen. In vielen Fällen
schaffen digitale Hörsysteme Abhilfe.
FBH
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Gerichtsurteile
zum Hören
Krankenkasse muss
Hörgerät ohne ärztliche Verordnung nicht zahlen
Koblenz
(dpa) - Eine Krankenkasse muss ein Hörgerät nur bezahlen, wenn eine ärztliche
Verordnung vorliegt. Das entschied das Sozialgericht Koblenz in einem am
Donnerstag bekannt gewordenen Urteil. Nach Ansicht des Gerichts handelt es
sich bei einem Hörgerät nicht um ein bloßes Hilfsmittel, für das keine
ärztliche Verordnung nötig ist. Vielmehr müsse das konkrete Hörsystem
und damit das im Einzelfall erforderliche Hörgerät fachärztlich
festgelegt werden (Az.: S 6 175/03).
Das Gericht wies damit die Klage eines Versicherten gegen seine gesetzliche
Krankenkasse ab. Die Krankenkasse hatte eine Kostenübernahme abgelehnt mit
der Begründung, der Kläger habe keine ordnungsgemäße ärztliche
Verordnung vorgelegt.
Der Kläger wiederum verwies auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach
reine Hilfsmittel keine ärztliche Verordnung benötigen. Nach dem Koblenzer
Urteil gehört das Hörgerät aber nicht zu den Hilfsmitteln, für die der
so genannte Arztvorbehalt nicht gilt.
Hörgerät
nach Arbeitsunfall
Urteil des
Sozialgerichts Dresden: Nach einem Arbeitsunfall muss die
Berufsgenossenschaft ein medizinisch notwendiges Hörgerät auch dann
bezahlen, wenn es 1000 € mehr kostet als das beste Kassengerät. Das gilt
selbst dann, wenn mit dem teueren Gerät nur um etwa 20 Prozent besser gehört
werden kann als mit dem Kassengerät.
Ohrensausen
aus der Röhre?
Die
Untersuchung eines Patienten in einem Magnetresonanztomographen (MRT) ohne
Gehörschutz ist kein Behandlungsfehler. Da von der Behandlung objektiv
keine Gefahr einer Gehörschädigung ausging, bestand auch keine Aufklärungspflicht
über eine solche Gefahr. Dies hat das Landgericht München I in einem
aktuellen Urteil entschieden.
Ein
Münchner mit Nackenproblemen hatte sich einer MRT-Untersuchung in einer
radiologischen Praxis in München unterzogen. In der Röhre war er knapp 15
Minuten dem dort herrschenden Schallpegel ausgesetzt. Ein Gehörschutz war
ihm zwar bei Unterzeichnung der Einwilligungserklärung unter Hinweis auf
technisch bedingte laute Klopfgeräusche des Gerätes angeboten worden.
Hiervon hatte der Kläger jedoch keinen Gebrauch gemacht. Nach der
Untersuchung stellte er ein Brausen und Pfeifen in seinem Kopf fest:
Diagnose Tinitus. Die Beschwerden dauern bis heute an.
In
seiner Klage wirft der Patient dem behandelnden Arzt vor, ihn nicht auf das
Risiko von Gehörschäden hingewiesen zu haben. Die Untersuchung hätte
wegen dieses Risikos gar nicht ohne Gehörschutz durchgeführt werden dürfen.
Der Beklagte bestreitet, dass der Tinitus überhaupt auf die Behandlung zurückzuführen
ist.
Zu diesem Ergebnis kam auch die für Arzthaftungssachen zuständige 9.
Zivilkammer des LG München I nach einer umfangreichen Beweisaufnahme. Dabei
wurde festgestellt, dass der Schalldruck bei der konkreten Behandlung nur 85
+/- 5 dB (A) betrug. Bei dieser Lautstärke kann eine Behandlung von unter
15 Minuten nach den Darlegungen der vom Gericht bestellten Sachverständigen
eine Gehörschädigung noch nicht bewirken.
Dieser
Einschätzung folgte die Kammer und entschied:
"Wenn jedoch aufgrund der konkreten Untersuchungssituation die Gefahr
einer Gehörschädigung nicht besteht, kann es auch keinen Behandlungsfehler
darstellen, wenn objektiv nicht erforderliche Schutzmaßnahmen unterlassen
werden. Daraus folgt zugleich, dass über ein Risiko, welches nach
Aussage der Sachverständigen nicht bestanden hat, auch nicht aufzuklären
war."
Quelle:
www.anwalt-suchservice.de
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Schwerhörigkeit
schafft Distanz
(FBH)
„Schwerhörigkeit schafft Distanz – Ein Hörgerät überwindet
sie.“ Unter diesem Motto starten die Vereinigung der Hörgeräte Industrie
(VHI) und das Forum Besser Hören eine breite Aufklärungskampagne mit
Anzeigen, Plakaten und Rundfunkspots sowie vielfältigen Aktionen vor Ort.
Den Anfang machen Stuttgart und Frankfurt am Main, andere Städte und
Regionen sollen folgen.
„Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung für die Wichtigkeit
guten Hörens zu sensibilisieren, auf Hörprobleme aufmerksam zu machen und
Lösungswege für die Betroffenen aufzuzeigen“, sagt Raimund Ernst, geschäftsführender
VHI-Vorstand.
Hörprobleme sind weit verbreitet und werden zunehmend zum
gesellschaftlichen Problem. Denn Hörprobleme schaffen Distanz in allen
erdenklichen Alltagssituationen, trennen Betroffene von den Mitmenschen: im
Gespräch, in Gesellschaft, in der Familie, in der Freizeit, im Beruf. Und Hörprobleme
kommen in der Regel schleichend. Die Betroffenen unternehmen in den meisten
Fällen viel zu spät etwas dagegen.
Dabei können moderne Hörsysteme
Abhilfe schaffen. Die Geräte sind heute so klein, dass man sie kaum noch
sieht und sie verfügen über eine ausgefeilte Digitaltechnik, die immer
mehr leistet. Dazu gehört, dass auch Menschen mit leichter bis mittlerer Hörschwäche
optimal versorgt werden können. Sie können frühzeitig die beginnende
Schwerhörigkeit ausgleichen und einen erheblichen Verlust an Lebensqualität
vermeiden.
Wer die Probe aufs Exempel machen und sein Gehör schnell, kostenlos und
unverbindlich überprüfen will, kann dies bei einem von etwa 3.500 Hörakustikern
tun. Die Fachgeschäfte sind gleichmäßig über Deutschland verteilt, so
dass alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einen Hörakustiker am Ort
oder in der Umgebung haben.
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Apple
verklagt
Der
Amerikaner John Kiel Patterson verklagt Apple in den USA, weil er meint,
dass iPods exzessive Lärmpegel produzieren und schwerhörig machen.
In den USA produzieren iPods bis zu 115 dB.
Patterson verlangt Entschädigungsleistung für den Schaden, der ihm dadurch
droht, bessere Warnhinweise vor der Hörschädigung und bessere
Programmiersysteme der iPods, um die Geräte sicherer zu machen. Patterson
Anklagepunkte vor Gericht sind, dass das Design der iPod-Player grundsätzlich
fehlerhaft ist und nicht mit ausreichenden Warnhinweisen bezüglich der möglichen
Hörverlust-Gefahr versehen ist.
Andere Abspielgeräte ebenfalls gefährlich
Deanna Meinke, Audiologie-Professorin an der Universität
von Nord Colorado warnt auf seattlepi.com , dass andere Musikabspielgeräte
ebenso gefährlich sind. "Es gibt zahlreiche
Produkte auf dem Markt, die für das Gehör potenziell schädigend sind. Das
Risiko ist vorhanden, doch das Risiko liegt beim Benutzer bzw. wie laut er
das Gerät einstellt,” so Meinke.
In
den USA wird jeder iPod mit dem Warnhinweis “Die Benutzung der Kopf- bzw.
Ohrhörer bei großer Lautstärke kann dauerhaften Hörverlust verursachen“
verschifft.
In Europa erreichen iPods maximale Schallpegel von 100dB.
In Frankreich wurde Apple auferlegt, die iPods von den Verkaufsregalen zu
entfernen, um die Software mit Lautstärkenbegrenzern auszustatten. Laut Kläger
hat Apple dies in den USA bislang nicht vollzogen.
Es ist nicht bekannt, ob Patterson irgend einen Hörschaden
vom Gebrauch seines iPods davongetragen hat.
Quellen:
news.findlaw.com, 31. Januar
2006, seattlepi.com,
1. Februar
2006 und www.computerwoche.de, 3.Februar 2006, Fundstelle: hear-it.com
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Stiftung
Warentest bewertet Ohrstöpsel
Die Stiftung Warentest
hat sich in ihrer Ausgabe Nr. 3/2006 mit der Qualität industriell
gefertigter Gehörschutzstöpsel beschäftigt. Dabei wurden 17 exemplarisch
ausgewählte Ohrstöpsel von 10 Personen ohne Vorerkrankungen und Hörbeeinträchtigungen
unter Fachaufsicht geprüft. 13 Produkte bekamen das Qualitätsurteil
„gut“, 2 Produkte das Qualitätsurteil „befriedigend“ und 1 Produkt
hat das Qualitätsurteil „ausreichend“ bekommen.
Ebenso
hat die Stiftung Warentest, unabhängig von dieser Untersuchung, individuell
gefertigte Otoplastiken von Hörgeräte-Fachbetrieben getestet. Dabei haben
sich 4 Personen bei Hörgeräteakustikern je eine Dämmplastik fürs
Schlafen und eine Otoplastik fürs Musizieren aus Silikon anfertigen
lassen.
Das
Urteil der Tester ist eindeutig: Individueller Hörschutz von den Hörgeräteakustiker-
Fachbetrieben ist teurer, aber gut und zahlt sich nach Aussage der Stiftung
Warentest aus. Die Tester empfanden den Tragekomfort der individuellen
Otoplastiken besser als bei industriell gefertigten Stöpseln.
Die
mehr als 3.200 Hörgeräteakustiker-Fachbetriebe sind ein Garant für ein
hohe Versorgungs- und Dienstleistungsqualität. Die Hörgeräteakustiker in
Deutschland sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems und sind
sich ihrer bedeutenden Versorgungsaufgabe bewusst.
Quelle:
biha
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Hörschäden
aus dem Ohrhörer
Die
Benutzung von Ohrhörern, die nicht zu der original MP3-Player-Ausstattung
gehören, kann schwerhörig machen. Das norwegische Sicherheits- und
Bereitschaftsdirektorat, DSB, fordert Lärmbegrenzungen für die kleinen
Musikabspielgeräte.
DSB
warnt vor Gefahren in Verbindung mit Nicht-originalen Ohrhörern und weist
darauf hin, dass diesen Ohrhörern oftmals die Funktion fehlt, übermäßigen
Lärm zu unterbinden. Das führt zu exzessivem Lärm-Output.
Ist
ein MP3-Player statischer Elektrizität ausgesetzt, treten möglicherweise
zusätzlich schädigende Lärmwellen auf. Wenn z.B. ein MP3-Ohrhörer-Kabel
in die Nähe eines Fernsehgerätes gelangt, kann eine Schallwelle die Ohrhörer
und das Gehör des Zuhörers
überwältigen.
DSB empfiehlt bei der Benutzung von Musikabspielgeräten
nur die originalen und kompatiblen MP3- und andere zugehörige Marken-Ohrhörer.
Das Direktorat bringt das Thema vor die EU mit dem
Anliegen, die erlaubten Lärmpegel von MP3-Playern regulieren und begrenzen
zu lassen.
Quelle:
www.dsb.no, 14. Februar 2006, Fundstelle hear-it.org
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